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Wissenschaft ist Zukunft!

In einer zusammenwachsenden Welt wird auch die Wissenschaft immer stärker von
nationalen und internationalen Kooperationen bestimmt. Dabei muss die Zusammen-
arbeit geplant, vorbereitet, organisiert, begleitet und schließlich abgewickelt werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche wissenschaftliche Zusammenarbeit sind detaillierte Planung, sorgfältige Vorbereitung, professionelle Organisation, kompetente Begleitung und schließlich eine reibungslose Abwicklung. Die Ergebnisse der Arbeit sollen zudem in den meisten Fällen nicht nur ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen, sondern auch
einer wirtschaftlich fruchtbaren Auswertung zugeführt werden. In all diesen Phasen bedarf
es der Beachtung rechtlicher Aspekte. Verträge, deren optimale Gestaltung und gesetzliche Normen, längst nicht mehr nur der nationalen Gesetzgebung, gewinnen dabei eine immer größere Bedeutung.

Im Hinblick auf all diese Aspekte beraten und vertreten wir wissenschaftliche Einrichtungen
und Organisationen ebenso wie private Unternehmen und einzelne Wissenschaftler. Unsere Aufgaben reichen dabei von der Beratung vor Beginn der Zusammenarbeit über die
Vertragsgestaltung und -verhandlung bis zu der Auswertung durch Lizenzvergaben oder
ausgegliederte Gesellschaften.

Beispielsweise begleiten wir im Rahmen von Projekten unter dem EU-Forschungsrahmen-
programm Koordinatoren und andere Vertragspartner ab dem ersten Treffen. Wir erstellen
Verschwiegenheitsverpflichtungen, beraten im Hinblick auf die Gestaltung des Konsortiums
(unter anderem im Hinblick auf dessen Strukturierung und Organisation oder geistiges
Eigentum), kümmern uns um den Schutz des geistigen Eigentums der beteiligten Insti-
tutionen und Wissenschaftler, entwerfen und verhandeln Konsortialverträge und Material
Transfer Agreements. Ist der Vertrag unterzeichnet, stehen wir zur weiteren juristischen
Begleitung zur Verfügung. Wir sorgen für die Beachtung und Einhaltung von Formvor-
schriften, bereiten Beschlüsse vor, helfen bei Ausschreibungen sowie bei der Verwertung
von Forschungsergebnissen und kümmern uns um die vielen sonstigen juristischen Pro-
bleme, die in diesem Zusammenhang zu lösen sind, die von Fragen des europäischen
Rechtes über das Urheberrecht, das Arbeitnehmererfindungsgesetz und das Gesellschafts-
recht bis zum Insolvenzrecht reichen können.

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